Polizeistaat

Polizeistaat
Big-Brother-Staat; Überwachungsstaat

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Po|li|zei|staat 〈m. 23; abwertendStaat, der auf repressive Weise mit einem großen Polizeiapparat die öffentliche Ordnung aufrechterhält u. in dem die Bürger nicht verfassungsmäßig vor Übergriffen u. Schikanen der Staatsmacht geschützt sind

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Po|li|zei|staat, der:
Staat, in dem der Bürger nicht durch unverletzliche Grundrechte u. eine unabhängige Rechtsprechung geschützt wird (wie im Rechtsstaat), sondern der willkürlichen Rechtsausübung der [Geheim]polizei ausgesetzt ist.

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Polizeistaat,
 
im gegenwartsbezogenen Sinn die kritische Bezeichnung für ein Staatswesen, das nicht den heutigen Vorstellungen eines Rechtsstaates mit Gewaltenteilung und rechtlich gebundenem staatlichem Handeln entspricht, sondern das durch eine starke und wenig kontrollierte Stellung der Sicherheitsorgane charakterisiert ist. Totalitäre Staaten sind typischerweise Polizeistaaten. - Als Polizeistaat wird in historischem Sinn der absolute Staat des 16.-18. Jahrhunderts bezeichnet, in dem der Landesherr die »Polizeigewalt« (ius politiae) als wichtigsten Teil der inneren Staatsgewalt ausübte. Sie erstreckte sich weit über die heutige Polizeitätigkeit hinaus auf die Regelung der inneren Ordnung im Gemeinwesen und erfasste auch die »Wohlfahrtspolizei«. Der Polizeistaat in diesem Sinne ist insbesondere durch die Weite und Fülle der Staatszwecke gekennzeichnet. Zugleich war der Landesherr je nach Stärke seiner Stellung auch wenig durch Verfassung oder entgegenstehende Rechte behindert. Im 19. Jahrhundert setzte der liberale Gedanke dem alten Polizeistaat den Rechtsstaat als Postulat entgegen, in dem sich der Staat in erster Linie auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschränken und seine Ziele in den Bahnen geschriebenen Rechts (der Verfassung und der Gesetze) verfolgen sollte.
 

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Po|li|zei|staat, der: Staat, in dem der Bürger nicht durch unverletzliche Grundrechte u. eine unabhängige Rechtsprechung geschützt wird (wie im Rechtsstaat), sondern der willkürlichen Rechtsausübung der [Geheim]polizei ausgesetzt ist: Wir sind für einen starken Staat, aber wir sind ganz gewiss gegen einen P. (Spiegel 12, 1977, 26).

Universal-Lexikon. 2012.

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